Bestimmungen
des Schießens zur Erringung der
Bürgerkönigswürde der Stadt Peine

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  1. Teilnahmeberechtigt sind alle männlichen Bürger der Stadt Peine - entsprechend Anlage "A" -.

  2. Schießtermine werden rechtzeitig in den Korporationen und der Tagespresse bekanntgegeben.

  3. Geschossen werden vier Schuß stehend freihändig, Probeschüsse sind nicht erlaubt.

  4. Von den Bürgerkorporationen werden die KK-Gewehre zur Verfügung gestellt und von den jeweiligen Schießwarten zum Wettkampf eingeschossen. Verstellen an den Gewehren ist nicht erlaubt.
    Eigene Gewehre sind nicht zugelassen.

  5. Munition wird durch die Schafferei gestellt.
    Eigene Munition darf nicht eingesetzt werden.

  6. Jeder Schütze darf nur einmal zum Königsschießen antreten.

    Peiner Bürger, die Teilnehmer am Peiner Freischießen sind und bereits einer anderen Korporation angehören, müssen sich entscheiden, ob sie auf die Königscheibe ihrer Korporation oder auf die des Bürgerkönigs schießen wollen.
    Schießen auf beide Scheiben ist nicht erlaubt.

  7. Für das Schießen auf die Silberlöffel gelten die Bedingungen unter Punkt 4 und 5. Entgegen den Bestimmungen zum Schießen um die Bürgerkönigswürde können beliebig viele Sätze - auch von den Mitgliedern der übrigen Korporationen - geschossen werden.

  8. Die Standaufsichten sind darauf hingewiesen, auf die Punkte 4,5 und 6 besonders zu achten.

  9. Versicherung:
    Für alle teilnehmenden Schützen, d.h. auch für freie Bürger, ist ein Versicherungsschutz über die Schafferei abgeschlossen.

Die Bürgerschaffer

H. KühnelG. Scheffler

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Bestimmungen
des Schießens zur Erringung der
Bürgerkönigswürde der Stadt Peine

- Anlage A -

Gemäß der Schaffersitzung vom 11.02.1974 und nachträglicher Bestätigung der Hauptleute und Herren Adjutanten der drei Bürgerkorporationen vom 27.10.1993 kann Bürgerkönig der Stadt Peine werden, wer:
  1. männlich ist und das 21. Lebensjahr vollendet hat.

  2. sein Wahlrecht in der Stadt Peine hat.

  3. Mitglied einer Freischießen-Korporation oder des Rates der Stadt Peine ist

    und

    sich verpflichtet, einer der drei Bürgerkorporationen beizutreten, soweit er nicht bereits Mitglied einer solchen ist.

    Freie Bürger, die nicht einer Bürgerkorporation angehören haben - für den Fall der Erringung des besten Schusses - vor Abgabe der Schießkarten anzugeben, welcher der drei Bürgerkorporationen sie beitreten wollen.

  4. An den beiden Hauptauszügen des Peiner Freischießens im entsprechenden Jahr teilgenommen hat.

  5. Sollte der Königskandidat seinen Wohnort außerhalb der Grenzen der Stadt Peine nach dem Stand vom 30.06.1968 haben (ursprüngliches Stadtgebiet einschließlich Telgte), muß er als weitere Voraussetzung zur Erringung der Königswürde seine Residenz in das ursprüngliche Stadtgebiet (ohne Telgte) verlegen.

Die Bürgerschaffer

H. KühnelG. Scheffler

Peine, im November 1993

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